NAJO COPYRIGHT
„Alle Inhalte der NAJO Website, insbesondere die NAJO KUNST, Texte und Fotos unterliegen dem Urheberrecht“.
Der Künstlername Joe NAJO sowie NAJO stehen unter Musterschutz.
Die Kunstwerke von Joe NAJO und deren Abbildungen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch sämtliche werbegrafische Motive und Darstellungen im Zusammenhang mit der Kunst von Joe NAJO dürfen weder kopiert noch auf andere Weise nachgeahmt werden.
Kunstwerke sind vor allem aus historischer Sicht von großer Bedeutung, dokumentieren sie doch längst vergangene Zeiten und Weltanschauungen, von denen uns keine Zeitzeugen mehr berichten können. Aber auch Gemälde und Skulpturen neueren Datums können ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Um diese Arbeiten und die verantwortlichen Schöpfer zu schützen, gilt das Urheberrecht auch für Kunstwerke.
Die Website und ihr Inhalt unterliegen dem Copyright von Joe NAJO - © 2018 joenajo - Alle Rechte vorbehalten.
Urheberrechtsverletzung
Grundsätzlich stellt das Fotografieren von urheberrechtliche geschützten Werken keine Urheberrechtsverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertig, und auch die Verwendung ebendieser Fotos für private Zwecke ist zulässig.
Auch die Abbildung und Veröffentlichung von gemeinfreien Werken stellt in den meisten Fällen keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Hierfür muss der Urheber aber bereits seit mehr als 70 Jahre verstorben sein. Dies gilt zum Beispiel für die Gemälde der alten Meister.
Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie die Bilder in den sozialen Netzwerken, im Internet oder anderen Medien veröffentlichen wollen. Denn gilt das Urheberrecht für diese Kunstwerke, benötigen Sie das Einverständnis des Rechteinhabers. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, kann schnell eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung folgen.
Verwertungs- und Nutzungsrechte
Die Befugnisse eines Schöpfers sind nicht nur auf die Urheberpersönlichkeitsrechte beschränkt. So sieht das UrhG auch Verwertungs- und Nutzungsrechte vor. Durch die Verwertungsrechte kann ausschließlich der Urheber entscheiden, was mit seinem Werk geschieht. Um allerdings auch finanziell von seiner Schöpfung zu profitieren, kann dieser Dritten Nutzungsrechte einräumen.